1. Alle Schülerinnen und Schüler pflegen einen höflichen Umgangston untereinander und gegenüber Mitarbeitern. Darüber hinaus wird von jedem Schüler vorbildliches Verhalten innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes erwartet.
2. Jeder Schüler hat den Anweisungen aller in der Schule tätigen Mitarbeitern Folge zu leisten.
3. Das Nutzen von durch Mutation hervorgerufenen Fähigkeiten ist strengstens untersagt und wird schwerstens bestraft.
3.1. Körperliche Mutationen (bspw. zusätzliche Körperteile) werden - wenn nötig mehrfach - operativ entfernt, sofern der Schüler dadurch nicht in Lebensgefahr gerät.
4. Den Mitarbeitern steht es frei Schülerinnen und Schülern mit angemessenen Erziehungsmethoden zu bestrafen.
5. Die Einrichtungen sind sauber zu halten. Für bewusst verursachte Schäden haftet der Verursacher mit der entsprechenden Bestrafung.
6. Zur Informationsverbreitung und Meinungsäußerung kann die Schülerzeitung genutzt werden. Alle Veröffentlichungen im Schulhaus müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
7. Jeder Schüler ist verpflichtet, pünktlich zu Unterrichtsbeginn und Mahlzeiten anwesend zu sein.
8. Sollte ein Schüler durch Krankheit oder andere zwingende Gründe am Unterrichtsbesuch gehindert werden, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes am ersten Fehltag bis 08:00 Uhr mitzuteilen. Ein Attest ist im Laufe des Tages schriftlich durch einen Mitarbeiter vorzulegen.
9. Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülern strengstens untersagt. Der Versuch allein ist zu bestrafen.
10. Das Tragen der Schuluniform während der Unterrichtszeit ist für Schüler verpflichtend.
11. Schülerinnen und Schüler haben das Recht und die Pflicht bei der Erfüllung der Unterrichts- und Erziehungsaufgabe mitzuwirken.
12. Mahlzeiten werden unter Aufsicht im Speiseraum der Schule zu folgenden Zeiten eingenommen:
7:30 - 7:55 Frühstück
12:30 - 13:30 Mittagessen
18:00 - 18:45 Abendessen
13. Im Speisesaal stehen den Schülern durchgehend Obst sowie Brot und eine Auswahl an Belägen zur Verfügung. Die Zwischenmahlzeiten müssen im Speisesaal zubereitet und verzehrt werden. Die Mitnahme von Speisen in das eigene Zimmer ist vom Personal zu genehmigen. Der Verzehr außerhalb des Speisesaal und des eigenen Zimmers ist zu vermeiden.
14. Der Informatikraum steht von für Schülerinnen und Schüler zur Benutzung unter Aufsicht frei.
15. Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr morgens. Die Klassen sind in Kurse eingeteilt, so sind die Schülerinnen und Schüler nicht in Klassen sondern nur in Stufen eingeteilt. Außnahmen werden gemacht wenn nicht genug Schüler für einen Stufenkurs gibt. In dem Fall geht der Schüler in den Kurs unter seinem Jahrgang. Wie lange der Unterricht im Endeffekt geht liegt am jeweiligen Stundenplan des einzelnen Schülers. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich nach dem Abendessen im Schulgebäude befinden. Die Klassenstufen 5-8 müssen spätestens um 20 Uhr auf ihren Zimmern sein, die Stufen 9-13 um 21:30 Uhr. Offizielle Nachtruhe variiert nach Alter für die Stufen 5-8 um 21 Uhr und 9-13 um 23 Uhr.
16. Schüler dürfen alle zwei Wochen je einen Brief empfangen und einen absenden. Im Abstand von drei Monaten dürfen Schüler auch ein Paket mittlerer Größe von einer vorher gemeldeten Adresse erhalten. Sämtliche Korrespondenz wird von der Schule überprüft und kann ohne Angabe eines Grundes einbehalten werden.